2010-12-01: Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Weg 10, 30419 Hannover. Prokura erloschen: Redschlag, Jacqueline, geb. Prautzsch, Hannover, *28.06.1975. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2010 mit Ergänzung vom 14.10.2010 sowie der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.07.2010/14.10.2010 mit der ABCguard safety systems gmbh mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 62660) verschmolzen. Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 01.07.2010 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-09-02: Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Redschlag, Oliver, Wunstorf, *25.06.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Warnebold, Malte, Langenhagen, *01.03.1978.
2016-10-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2016 mit der redmed gmbh als übertragender Rechtsträger mit Sitz in Hannover verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.