2019-12-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2018 zuletzt geändert am 27.03.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Sitz, bisher Gera, Amtsgericht Jena HRB 514459) beschlossen. Geschäftsanschrift: Prof.-Dr.-Peter-Woditsch-Allee 1, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwaltung von Betriebsgrundstücken nebst Gebäuden, von gewerblichen Schutzrechten sowie von Beteiligungen in den Bereichen Entwicklung, Herstellung und Aufarbeitung von Lithium-Ionen-Batterien einschließlich Lithium-Ionen-Batteriemanagementsystemen sowie entsprechender Lithium-Ionen-Ladetechnik sowie gegebenenfalls Nachfolgetechnologien, jeweils für Industrieapplikationen. Stammkapital: 3.145.000,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Hartmann, Martin, Fürth, *29.10.1965; Kühne, Reinhild Ursula, Kaltenkirchen, *06.05.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-02-06: Änderung der Geschäftsanschrift: Buchenstraße 1, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf.
2020-05-22: Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2020 hat die Änderung der Ziffer 14 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2021-04-28: Die JT mopro GmbH mit dem Sitz in Glauchau und die JT lipro GmbH mit dem Sitz in Freiberg (Amtsgericht Chemnitz HRB 32976) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-04-27: Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.355.000,00 EUR auf 5.500.000,00 EUR und die Änderung der Ziffern 3. , 6. (Stammkapital), 7. (Gesellschafter), 15. (Ausschüttung von Rücklagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Halten und Verwaltung von Betriebsgrundstücken nebst Gebäuden, Halten und Verwaltung von gewerblichen Schutzrechten, Herstellung, Logistik, Reparatur und Wiederaufbereitung sowie Demontage von Lithium-Ionen-Energiemodulen, -Stacks und -Batterien sowie von stationären Lithium-Ionen-Energiespeichern, sowie jeweils gegebenenfalls Nachfolgetechnologien sowie Halten entsprechender Beteiligungen. Neues Stammkapital: 5.500.000,00 EUR.