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JU törn gemeinnützige GmbH

Orangen, Zweig, Info's..., Ernte, Bauern, Ouphria
Adresse / Anfahrt
Riedweg 36
89081 Ulm
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz, Gegenstand), 5 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung), 7 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 9 (Auflösung und Liquidation) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Firma geändert; nun: JU törn gemeinnützige GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Unternehmenszweck wird verwirklicht insbesondere durch alle Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe, insbesondere die Entwicklung und Durchführung von Konzepten und Projekten im In- und Ausland nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Dazu gehören in erster Linie: a) Organisation und Durchführung von Jugendreisen zur Förderung der sozialen Entwicklung von jungen Menschen, zur Förderung des kulturellen Austausches mit Jugendlichen fremder Nationen oder zur Förderung der schulischen und/oder beruflichen Ausbildung, b) Durchführung und Veranstaltung von Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, von Seminaren, Workshops usw.; c) Organisation und Durchführung von Lehrgängen, Freizeiten, Zeltlagern, Fahrten, Treffen sowie von Veranstaltungen, die dem Sport oder der Erholung von Jugendlichen dienen. Bei vorteilhafter Entwicklung des Unternehmens soll auch d) der Betrieb und Unterhalt von Jugendheimen, Ambulanzen, Wohngruppen, Schullandheimen, Feriencamps oder ähnliche Einrichtungen zum Unternehmenszweck hinzutreten. Mit der Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar zur Finanzierung von Forschungsprojekten im Bereich der Jugendhilfe verwenden, betätigt sich die Geselslchaft als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nrn. 1 + 2 AO. a) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. b) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft keinerlei Entschädigung. c) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

2015-01-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Auflösung und Liquidation) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. weck des Unternehmens ist die Förderung der freien Wohlfahrtspflege, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Behindertenhilfe. Der Unternehmenszweck wird verwirklicht insbesondere durch: -Alle Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe, insbesondere die Entwicklung und Durchführung von Konzepten und Projekten im In- und Ausland nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). -Organisation und Durchführung von Jugendreisen zur Förderung der sozialen Entwicklung von jungen Menschen, zur Förderung des kulturellen Austausches mit Jugendlichen fremder Nationen, oder zur Förderung der schulischen und/oder beruflichen Ausbildung. -Organisation und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, von Seminaren, Workshops, Lehrgängen, Freizeiten, (Jugend)-Camps, Zeltlagern sowie von Veranstaltungen, die dem Sport oder der Erholung dienen. -der Betrieb und Unterhalt von Jugendheimen, Ambulanzen, Wohngruppen, Schullandheimen, Feriencamps und ähnlichen Projekten/Einrichtungen. -Alle Tätigkeiten auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere durch Errichten und den Betrieb von Integrationsprojekten im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB IX in Verbindung mit § 68 Nr. 3 lit.c der Abgabenordnung. -Organisation und Betrieb von Projekten und Zweckbetrieben (lnklusionsprojekte) zur beruflichen Qualifizierung, der sozialen und arbeitstherapeutischen Betreuung hilfsbedürftiger und schwerbehinderter Menschen im Sinne des § 53 AO. -Mit der Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar zur Finanzierung von Forschungsprojekten im Bereich der Jugendhilfe und der freien Wohlfahrtspflege verwenden, betätigt sich die Gesellschaft als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 +2 AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft werden/dürfen nur für die satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile, und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden, oder bei Auflösung der Gesellschaft keinerlei Entschädigung. Es wird/darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

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