2006-08-11: d. OPf.). JURA-Fleisch GmbH & Co. - Schlacht- und Zerlegebetrieb - KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: JURA-FLEISCH Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neumarkt i.d. OPf (AG Nürnberg HRB 276). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: V.K.K.H. Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Neumarkt i.d. Opf. (AG Nürnberg HRB 7875).
2006-09-01: d. OPf.). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.08.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden Gesellschaften vom 17.08.2006 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Filialen") auf die JURA-Fleisch Filialbetrieb GmbH & Co KG mit dem Sitz in Neumarkt i.d. Opf. (Amtsgericht Nürnberg HRA 14263) und Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Produktion") auf die JURA-Fleisch Produktionsbetrieb GmbH & Co KG mit dem Sitz in Neumarkt i.d. Opf. (Amtsgericht Nürnberg HRA 14264) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-02-18: d. OPf.. JURA-Fleisch GmbH & Co. KG. Firmendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: V.K.K.H. Beteiligungs GmbH, Neumarkt i.d. Opf. . Die JURA-FLEISCH Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Neumarkt / Opf. (Amtsgericht Nürnberg HRB 276) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.