2022-07-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 03.05.2022. Geschäftsanschrift: Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Der Kauf, Verkauf, die Entwicklung und der Betrieb von Projekten zur Energieerzeugung aus Solar- und Windenergie und anderen regenerativen Energiequellen, auch in Kombination miteinander und in Verbindung mit Energiespeichern, mit Ausnahme von Biomasse und Biogas, deren Wartung und Instandsetzung sowie -haltung im In- und Ausland im eigenen Namen oder für Dritte nebst der Vermarktung entsprechender Projekte und der Abschluss damit im Zusammenhang stehender Geschäfte sowie die Beratung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen, welche im Bereich der Projektentwicklung, -finanzierung, -realisierung und Betriebsführung rund um erneuerbare Energien tätig sind sowie dazu ergänzende Produkte und Dienstleistungen anbieten, die Übernahme der Geschäftsführung in diesen Unternehmen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Lieferungen und Leistungen. 81.437.937,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Arnold, Christian, Gau-Bickelheim, *03.03.1970; Bovenschen, Carsten, Viersen, *21.05.1964; Hansen, Stephan, Mainz, *10.09.1966. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Damnitz, Michael, Aschaffenburg, *11.11.1972; Fromme, Daniel, Stuttgart, *17.05.1990; Heere, Tobias Christof, Udenheim, *12.10.1970; Nowak, Maximilian Marc, Göllheim, *08.09.1978; Roth, Amiram Wojciech Claus, Freiburg im Breisgau, *31.03.1974; Rüttinger, Lutz, Mannheim, *29.09.1977; Simon, Thomas, Fußgönheim, *29.08.1965; Warken, Jana, Mainz, *02.12.1981. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der juwi AG, Wörrstadt nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 03.05.2022 mit Ergänzung vom 29.06.2022. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-07-11: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Faißt, Frederik, Mainz, *29.06.1972; Feiden, Kathi Katharina, Hannover, *03.03.1977; Heinen, Lorenz, Mönchengladbach, *05.06.1990; Knölke, Lutz, Gehrden, *03.01.1971; Wenzlaff, Björn, Mannheim, *20.09.1972.