2019-12-20: Partnerschaft. Gegenstand: Geschäftsmäßige Hilfestellung in Steuersachen sowie die damit vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Jeder Partner, der Steuerberater ist, vertritt einzeln. Alle anderen Partner vertreten jeweils zusammen mit einem Partner, der Steuerberater ist. Partner: Jabben, Berndt, Steuerberater, Jever, *20.01.1967; Werdermann, Enno, Steuerberater, Schortens, *04.08.1990, jeweils einzelvertretungsberechtigt.