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Jacholke Immobilien GmbH & Co. KG

Immobilienmakler/in, Resthöfe, Immobilienankauf..., Makler-Alleinauftrag, Geldwäschegesetz, Suchprofil, Grundbuch, Agrarimmobilie, Mieterkartei, Notdienstauskunft, Stolzenfels
Adresse / Anfahrt
Növenthien 31
29562 Suhlendorf
1x Adresse:

Növenthien 57
29562 Suhlendorf


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-11-19:
GewO sowie die Verwaltung von Grundstücken.). Kommanditgesellschaft. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Növenthien 31, 29562 Suhlendorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten und wieder ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Jacholke, Horst, Suhlendorf, *09.03.1951. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Jacholke Verwaltungsgesellschaft mbHG (Amtsgericht Lüneburg HRB 209189), Suhlendorf, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Firma (bisher: Jacholke Immobilien KG) ist geändert.

2020-12-29:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2020 und der des übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2020 Unternehmenvermögen der Horst Jacholke, Vermittlung von Grundstücken und Versicherungen mit Sitz in Suhlendorf als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.