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Jaeger Kälte Klima Wärme GmbH & Co. KG

Wohnraumlüftung, Raumklimatisierung, Heizungsmodernisierung..., Regenerativ, Wärmeverteilung, Reparaturauftrag, Dezentrale, Heizungsanlage, Kältetechnik, Klimatisierung
Adresse / Anfahrt
Ludwig-Erhard-Straße 22
72108 Rottenburg am Neckar
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-06-09:
(Die Planung und Durchführung von Kälte-, Klima-, Wärme- und Lüftungstechnikinstallation, Beratung sowie alle sonstigen mit dem Betrieb einer Kälte-, Klima-, Wärme- und Lüftungstechnikfirma in Zusammenhang stehenden Leistungen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 22, 72108 Rottenburg am Neckar. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Jaeger Verwaltungs GmbH, Rottenburg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 779509), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-06-24:
Der Einzelkaufmann Jaeger, Philipp, Rottenburg am Neckar, *08.04.1981 hat als Inhaber der Firma "Philipp Jaeger Kälteanlagenbauer e.K.", Rottenburg am Neckar das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.06.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.