2013-12-06: (Erbringung von Dienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft ist zur Arbeitnehmerüberlassung berechtigt.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bünnerhelfstr. 6-8, 44379 Dortmund. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: JZD Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 26131), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-04-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.03.2020 mit der Kramer Zentral GmbH + Co KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 16556) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-04-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.03.2020 mit der KRAZ Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 14860) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.