2017-03-23: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Wangenheimer See 4, 99869 Wangenheim. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Jakob Verwaltungs GmbH, Wangenheim (Amtsgericht Jena HRB 512393), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-07-06: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 02.06.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2017 und Erklärung vom 02.06.2017 das Vermögen der Fa. Jakob Spedition e.K. mit dem Sitz in Wangenheim als Gesamtheit übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-08-08: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 11.07.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2017 und Erklärung vom 11.07.2017 das Vermögen der Dieter Jakob Schmierstoffe e.K. mit dem Sitz in Wangenheim als Gesamtheit übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.