2016-05-19: Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.03.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse), § 11 (Erbfolge) und § 12 (Kündigung).