2013-06-17: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Closterstr. 1, 26556 Westerholt.
2013-06-17: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Closterstr. 1, 26556 Westerholt.
2013-06-17: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Closterstr. 1, 26556 Westerholt.
2019-03-05: Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Janssen Automobile Leer GmbH mit Sitz in Leer (AG Aurich, HRB 201624) beschlossen. 275.000,00 EUR.
2019-03-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der Janssen Automobile Leer GmbH mit Sitz in Leer (AG Aurich, HRB 201624) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-12-22: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Janssen Automobile Heidmühle GmbH mit Sitz in Schortens (AG Oldenburg, HRB 131295) beschlossen. 300.000,00 EUR.
2021-02-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Janssen Automobile Heidmühle GmbH mit Sitz in Schortens (AG Oldenburg, HRB 131295) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.