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Jehn GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Hochstraße 8
36157 Ebersburg
1x Adresse:

In den Heidellern 2
36157 Ebersburg


Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-25:
(Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schreinerei sowie die Beratung, Gestaltung und Einrichtung von Wohnungen und Geschäftsräumen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Gegenstand dienen oder ihn fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hochstraße 8, 36157 Ebersburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als persönlich haftende Gesellschafterin: Jehn Verwaltungsgesellschaft mbH, Ebersburg-Weyhers (Amtsgericht Fulda HRB 5911),

2011-10-13:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Norbert Jehn, Ebersburg, *03.08.1949 unter der Firma Norbert Jehn e.K. Schreinerei in Ebersburg (Amtsgericht Fulda HRA 5491) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-10-13:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 12.10.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.