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Jerkel & Co. Sprühsysteme GmbH

Spritztechnik, Farbspritzgeräte, WIWA..., Sprühpistolen, Spritzausrüstungen, Airless
Adresse / Anfahrt
Hammersteinstraße 1
47807 Krefeld
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2012-09-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2012. Geschäftsanschrift: Hammersteinstraße 1, 47807 Krefeld. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit Farbspritzgeräten nebst Zubehör und allen damit in Verbindung stehenden Produkten, die Durchführung von Reparaturen und Kundendienst sowie die Übernahme von Werksvertretungen als Handelsvertreter oder Eigenhändler im regionalen und überregionalen Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Colmorgen, Antonio, Neuss, *02.03.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Jerkel & Co. Sprühsysteme GmbH & Co.KG mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRA 4045) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.