2021-01-05: Der mit der Overland Transport Service GmbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 3196) am 01.07.1993 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 18.12.2020 mit Wirkung zum 31.12.2020 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.