Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Jochheim & Rose Transporte Baustoffe GmbH

Alu-Kipp-Mulde, Umschlaglager, Sattelanhänger..., Speditionsleistungen, Fahrzeugflotte, Haverkamp
Adresse / Anfahrt
Waldemey 15
59757 Arnsberg
1x Adresse:

Hafervöhde 7
59457 Werl


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-06:
Die Gesellschafterversammlung hat am 11.12.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 91.000,00) unter gleichzeitiger Umstellung auf Euro um EUR 72,44 auf EUR 46.600,00 zu erhöhen, den Sitz der Firma nach Werl zu verlegen sowie den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Sitz), § 3 (Stammkapital), § 7 (Stimmrecht), § 9 (Gesellschafterdarlehn), § 16 (Abfindung) und § 19 (Sonstiges) zu ändern.

2010-01-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Jochheim & Rose Transporte Baustoffe GmbH.

2010-06-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 53.400,00 EUR auf 100.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der JR Spedition GmbH in Werl (Amtsgericht Arnsberg HRB 1579) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 03.05.2010 mit der JR Spedition GmbH mit Sitz in Werl (Amtsgericht Arnsberg HRB 1579) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing