2013-04-24: Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Stiller Berg 22-24, 98587 Steinbach-Hallenberg. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2014-09-02: Die Werkzeug- und Prototypenbau Stephan Menz GmbH mit dem Sitz in Steinbach-Hallenberg (Amtsgericht Jena HRB 305387) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 213.000,00 EUR auf 878.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Werkzeug- und Prototypenbau Stephan Menz GmbH mit dem Sitz in Steinbach-Hallenberg und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und 7 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: die Fertigung von Kunststoffteilen und Baugruppen aller Art sowie der Handel damit, die Konstruktion und die Fertigung von Spritzgusswerkzeugen sowie von sonstigen Werkzeugen und Prototypen und der Handel damit. Neues Stammkapital: 878.000,00 EUR. Geändert, nun: Geschäftsführer: Menz, Stephan, Werkzeugmacher, Steinbach-Hallenberg, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.