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Johannesstift Diakonie Proclusio Services gGmbH
13587 BerlinDE
9x HR-Bekanntmachungen:
2010-02-16:
Firma: Evangelisches Johannesstift Proclusio gGmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin Gegenstand: Das Angebot und die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für Menschen mit Benachteiligungen. Mit der Errichtung und Unterhaltung von Integrationsbetrieben soll belegt werden, dass Menschen mit Benachteiligungen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert produzieren. Auf diese Weise soll eine aktive Teilhabe ermöglicht und ein Beitrag für eine gleichberechtigte, behinderungsfreie Gesellschaft geleistet werden. Die Proclusio gGmbH fördert und unterstützt Modelle und Projekte, die diesem Zweck dienen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Arentzen, Andreas, *12.04.1957, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit anderen gemeinnützigen Institutionen abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Hölscher, Sylke, *24.05.1961, Schönwalde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit anderen gemeinnützigen Institutionen abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.12.2009.
2010-05-05:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Arentzen, Andreas; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Hölscher, Sylke; Geschäftsführer:; 3. Schüler, Stephan, *31.08.1967, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
2010-07-12:
Gegenstand: Die Förderung der Behindertenhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung. Diese wird insbesondere verwirklicht durch das Angebot und die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für Menschen mit physischen oder psychischen Behinderungen oder Benachteiligungen bspw. im Sinne des § 13 SGB VIII oder § 18 SGB III. Mit der Errichtung und Unterhaltung von Integrationsbetrieben soll belegt werden, dass Menschen mit Behinderungen oder Benachteiligungen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert produzieren. Auf diese Weise soll eine aktive Teilhabe ermöglicht und ein Beitrag für eine gleichberechtigte, behinderungsfreie Gesellschaft geleistet werden. Die Proclusio gGmbH fördert und unterstützt Modelle und Projekte von steuerbegünstigten Körperschaften, die diesem Zweck dienen. Stamm- bzw. Grundkapital: 200.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2010, 29.06.2010 und 05.07.2010 ist das Stammkapital auf 200.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile,Gründungsaufwand) sowie in der Präambel, § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 10 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 12 (Rechnungslegung, Jahresabschluss, Lagebericht), § 13 (Verwaltung des Gesellschaftsvermögens) und § 14 (Auflösung der Gesellschaft, Liquidation).
2010-09-02:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 Abs. 2 (Stammkapital, Geschäftsanteile, Gründungsaufwand) sowie die Präambel des Gesellschaftsvertrages ergänzt um Abs. 4.
2014-08-01:
Besondere Vertreterin : 4. Hölscher, Sylke, *24.05.1961, Schönwalde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter mit a) Stiftung bürgerlichen Rechts, Evangelisches Johannesstift, Berlin, b) Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH, Berlin, (Amtsgericht Charlottenburg - HRB 105986 B) abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Organe) und 8 (Vertretung) sowie § 7a (Besonderer Vertreter) eingefügt.
2015-03-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Schüler, Stephan; Geschäftsführer: 5. Seewald, Frank, *06.04.1961, Berlin
2016-07-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Seewald, Frank; Änderung zu Nr. 4: nunmehr; Geschäftsführer: Hölscher, Sylke, *24.05.1961, Schönwalde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter mit a) Stiftung bürgerlichen Rechts, Evangelisches Johannesstift, Berlin, b) Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH, Berlin, abzuschließen
2019-01-15:
Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung; 2. die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten; 3. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Behindertenhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Mit der Errichtung und Unterhaltung von Inklusionsunternehmen soll belegt werden, dass Menschen mit Benachteiligungen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert produzieren. Auf diese Weise soll eine aktive Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und ein Beitrag für eine gleichberechtigte, behinderungsfreie Gesellschaft geleistet werden; 4. die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Angebot und die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für Menschen mit Benachteiligungen im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 10 AO bspw. nach § 13 SGB VIII oder § 18 SGB III, die Errichtung und die Unterhaltung von Inklusionsunternehmen, Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen, durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen von steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und/oder Personen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Eine unzulässige Mittelweitergabe an die Kooperationspartner ist ausgeschlossen. Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Hölscher, Sylke; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH, Berlin, abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.01.2019 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
2021-12-16:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützigen Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zwecks die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, mildtätiger Zwecke sowie der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Zivilbeschäftigte und behinderte Menschen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1AO. Mit der Errichtung und Unterhaltung von Inklusionsunternehmen soll belegt werden, dass Menschen mit Benachteiligung gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert produzieren. Auf diese Weise soll eine aktive Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und ein Beitrag für eine gleichberechtigte, behinderungsfreie Gesellschaft geleistet werden. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - das Angebot und die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für Menschen mit Benachteiligung im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 10 AO bspw. nach § 13 SGB VIII oder § 18 SGB III - die Errichtung und die Unterhaltung von Inklusionsunternehmen -Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen - durch Kooperation mit anderen Einrichtungen von steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und/oder Personen, soweit dieseo. g. Satzungszwecke verfolgen. Eine unzulässige Mittelweitergabe an die Kooperationspartner ist ausgeschlossen -die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. (5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchmahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z. B. durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in Anlage 1 genannten Gesellschaften. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
2010-02-16:
Firma: Evangelisches Johannesstift Proclusio gGmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin Gegenstand: Das Angebot und die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für Menschen mit Benachteiligungen. Mit der Errichtung und Unterhaltung von Integrationsbetrieben soll belegt werden, dass Menschen mit Benachteiligungen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert produzieren. Auf diese Weise soll eine aktive Teilhabe ermöglicht und ein Beitrag für eine gleichberechtigte, behinderungsfreie Gesellschaft geleistet werden. Die Proclusio gGmbH fördert und unterstützt Modelle und Projekte, die diesem Zweck dienen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Arentzen, Andreas, *12.04.1957, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit anderen gemeinnützigen Institutionen abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Hölscher, Sylke, *24.05.1961, Schönwalde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit anderen gemeinnützigen Institutionen abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.12.2009.
2010-05-05:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Arentzen, Andreas; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Hölscher, Sylke; Geschäftsführer:; 3. Schüler, Stephan, *31.08.1967, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
2010-07-12:
Gegenstand: Die Förderung der Behindertenhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung. Diese wird insbesondere verwirklicht durch das Angebot und die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für Menschen mit physischen oder psychischen Behinderungen oder Benachteiligungen bspw. im Sinne des § 13 SGB VIII oder § 18 SGB III. Mit der Errichtung und Unterhaltung von Integrationsbetrieben soll belegt werden, dass Menschen mit Behinderungen oder Benachteiligungen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert produzieren. Auf diese Weise soll eine aktive Teilhabe ermöglicht und ein Beitrag für eine gleichberechtigte, behinderungsfreie Gesellschaft geleistet werden. Die Proclusio gGmbH fördert und unterstützt Modelle und Projekte von steuerbegünstigten Körperschaften, die diesem Zweck dienen. Stamm- bzw. Grundkapital: 200.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2010, 29.06.2010 und 05.07.2010 ist das Stammkapital auf 200.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile,Gründungsaufwand) sowie in der Präambel, § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 10 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 12 (Rechnungslegung, Jahresabschluss, Lagebericht), § 13 (Verwaltung des Gesellschaftsvermögens) und § 14 (Auflösung der Gesellschaft, Liquidation).
2010-09-02:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 Abs. 2 (Stammkapital, Geschäftsanteile, Gründungsaufwand) sowie die Präambel des Gesellschaftsvertrages ergänzt um Abs. 4.
2014-08-01:
Besondere Vertreterin : 4. Hölscher, Sylke, *24.05.1961, Schönwalde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter mit a) Stiftung bürgerlichen Rechts, Evangelisches Johannesstift, Berlin, b) Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH, Berlin, (Amtsgericht Charlottenburg - HRB 105986 B) abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Organe) und 8 (Vertretung) sowie § 7a (Besonderer Vertreter) eingefügt.
2015-03-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Schüler, Stephan; Geschäftsführer: 5. Seewald, Frank, *06.04.1961, Berlin
2016-07-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Seewald, Frank; Änderung zu Nr. 4: nunmehr; Geschäftsführer: Hölscher, Sylke, *24.05.1961, Schönwalde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter mit a) Stiftung bürgerlichen Rechts, Evangelisches Johannesstift, Berlin, b) Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH, Berlin, abzuschließen
2019-01-15:
Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung; 2. die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten; 3. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Behindertenhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Mit der Errichtung und Unterhaltung von Inklusionsunternehmen soll belegt werden, dass Menschen mit Benachteiligungen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert produzieren. Auf diese Weise soll eine aktive Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und ein Beitrag für eine gleichberechtigte, behinderungsfreie Gesellschaft geleistet werden; 4. die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Angebot und die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für Menschen mit Benachteiligungen im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 10 AO bspw. nach § 13 SGB VIII oder § 18 SGB III, die Errichtung und die Unterhaltung von Inklusionsunternehmen, Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen, durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen von steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und/oder Personen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Eine unzulässige Mittelweitergabe an die Kooperationspartner ist ausgeschlossen. Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Hölscher, Sylke; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH, Berlin, abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.01.2019 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
2021-12-16:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützigen Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zwecks die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, mildtätiger Zwecke sowie der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Zivilbeschäftigte und behinderte Menschen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1AO. Mit der Errichtung und Unterhaltung von Inklusionsunternehmen soll belegt werden, dass Menschen mit Benachteiligung gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert produzieren. Auf diese Weise soll eine aktive Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und ein Beitrag für eine gleichberechtigte, behinderungsfreie Gesellschaft geleistet werden. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - das Angebot und die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für Menschen mit Benachteiligung im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 10 AO bspw. nach § 13 SGB VIII oder § 18 SGB III - die Errichtung und die Unterhaltung von Inklusionsunternehmen -Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen - durch Kooperation mit anderen Einrichtungen von steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und/oder Personen, soweit dieseo. g. Satzungszwecke verfolgen. Eine unzulässige Mittelweitergabe an die Kooperationspartner ist ausgeschlossen -die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. (5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchmahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z. B. durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in Anlage 1 genannten Gesellschaften. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.