2007-08-14: Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2007 sowie der Beschlüsse der Delegiertenversammlungen vom 22.11.2006 und 25.11.2006 der Johanniter Wohn- und Fördergemeinschaft Wuppertal e.V. mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, VR 2602) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Zusatz: Den Gläubigern der Vereine steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet..