2005-08-12: Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurde die Satzung - mit Ausnahme der Vorschriften zum Sitz der Gesellschaft und zum Stammkapital - neu gefasst und dabei insbesondere § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) neu gefasst. Neue Firma: CMI UVK GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Ingenieurleistungen und Vertrieb von verfahrenstechnischen und umwelttechnischen Anlagen.
2006-12-22: Mit der C.M.I. Deutschland GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 16297) als herrschendem Unternehmen ist am 06.12.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2006 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2009-04-21: Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Str. 10, Haus III, 56410 Montabaur. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Kehrlößer, Volker, Herschbach, *16.03.1956, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Hahn, Dieter, Montabaur, *31.07.1955.
2009-06-10: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.04.2009 mit der C.M.I. EFCO GmbH mit Sitz in Kleve ((Amtsgericht Kleve, HRB 37)) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-02-01: Der mit der C.M.I. Deutschland GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 16297) am 06.12.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Erklärung vom 28.12.2010 aus wichtigem Grund zum 31.12.2010 gekündigt. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2018-07-04: Bestellt als Geschäftsführer: Kotas, Michael, Drolshagen, *20.10.1972, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. nicht mehr Geschäftsführer: Sehner, Egon Helmut, Ransbach-Baumbach, *07.12.1962.
2021-04-14: Bestellt als Geschäftsführer: Widmer, Isabelle Esther, Paris / Frankreich, *03.08.1971. Nicht mehr Geschäftsführer: Kotas, Michael, Drolshagen, *20.10.1972.
2022-04-28: Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: John Cockerill UVK GmbH.