2008-10-24: Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Ehrich, Otfried, *31.03.1945, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Ehrich, Mark, *26.05.1973, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2010-02-26: Geschäftsanschrift: An der Hülshorst 7, 23568 Lübeck. Kapital: 26.000,00 EUR. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.01.2010 wurde die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 Euro auf 26.000,00 Euro sowie die Änderungen der §§ 3 (Stammkapital) und 7 Abs. 1 (Stimmrechte und Mehrheiten bei Gesellschafterbeschlüssen) beschlossen..
2010-03-19: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Ehrich, Mark; Geschäftsführer: 3. Schramm, Hans-Hermann, *17.08.1942, Pinneberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
2019-02-04: Vorstand: Geschäftsführer: 6.
Jürß, Henning, *08.04.1977, Wentorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-02-28: Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Körner, John Th. Änderung zu Nr. 2: Ergänzung des Geburtsdatums; Geschäftsführer: Thockloth, Sigurdt, *08.07.1959, Hamburg, Isolierer
2021-11-22: Vorstand: Geschäftsführer: 7.
Ehrich, Otfried Uwe, *31.03.1945, Laboe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die DATASCHALT production GmbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 6304 HL) verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.