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Jordan Bedachungen GmbH & Co. KG

Arbeitsplatz Übertarifliche, Dach Selbstständiges, Übertarifliche Bezahlung..., Dachsanierung
Adresse / Anfahrt
Bornhecke 11
36124 Eichenzell
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-01-23:
(Gegenstand des Unternehmens sind sämtliche Tätigkeiten im Bereich Dach- und Holzbau, insbesondere das Dachdecken, die Errichtung von Carports, Spenglerarbeiten, Gerüstbau, Fensterbau, Fenstereinbau, Trockenbau und Balkonsanierung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bornhecke 11, 36124 Eichenzell. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als persönlich haftende Gesellschafterin: Jordan Verwaltungs-GmbH, Eichenzell (Amtsgericht Fulda HRB 7674).

2020-09-10:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Jordan, Chris, Eichenzell, *28.09.1975 unter der Firma Chris Jordan Bedachungen e.K. in Eichenzell betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.