2013-04-23: Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals von DM 50.000,00 in EUR 25.564,59 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung sämtlicher Maler- und Lackierarbeiten sowie Beschriftungen, wie Entwerfen, Zeichnen, Malen und Kleben von Schriften, Zeichen und Schmuckformen einschl. des Siebdrucks, Herstellen von Schriftbuchstaben, Schildern u. Plakaten, Aufbringen von Straßenmarkierungen mit Beschichtungsstoffen und weiterer Arbeiten des Berufsbildes des Maler- und Lackiererhandwerks. Darunter fallen folgende Tätigkeiten: Fahrzeuglackierungen, einschl. der Beschichtung mit Kunststoffen, und anderen kabinengebundene Lackierungen; werkstattgebundene Lackierung und Kunststoffbeschichtung von Gegenständen, insbesondere aus Metall, Holz und Kunststoff; Oberflächenbehandlung von Bauten und Bauteilen mit Beschichtungsstoffen; Tapezier-, Klebe- und Spannarbeiten; Beschichtung einschl. Versiegelung von Böden; Korrosionsschutzarbeiten, Holzschutz-, feuerhemmende und Tarnanstriche; Aufbau und Anbringung von Arbeitsgerüsten für Innen- und Außenarbeiten; Ausführung denkmalspflegerischer Arbeiten einschl. der Oberflächenbehandlung von Kirchen und historischen Bauwerken; Gestaltung und Ausführung von Schriften, Schildern, Zeichen, Schmuckformen und von Ausstellungsständen; Straßenmarkierungen mit Beschichtungsstoffen. Die Konzeption und Durchführung von Maler-, Airbrush- und Lackierarbeiten, Textildruck und Beschriftungen aller Art im Bereich des Schiffsausbaus, sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten jeder Art. 25.564,59 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.10.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.10.2012 mit der Albers Werbestudio GmbH mit Sitz in Aschendorf (Amtsgericht Osnabrück HRB 122561) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.