2012-12-20: Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Neue Firma: Klösters Kies & Beton GmbH. Geschäftsanschrift: Bellstraße 71, 47906 Kempen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gewinnung, Herstellung und Vertrieb von Sand und Kies, Transportbeton und Mörtel mit allen dazugehörigen Nebentätigkeiten sowie der Handel mit Baustoffen. Bestellt als Geschäftsführer: Ditz, Robert, Krefeld, *17.08.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-01-24: Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Josef Klösters Kies & Beton GmbH.
2013-09-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2013 mit der Klösters TB-Werk Neukirchen-Vluyn GmbH mit Sitz in Kempen (Amtsgericht Krefeld, HRB 11073) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-10-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 mit der Klösters TB-Werk Kaarst GmbH mit Sitz in Kempen (Amtsgericht Krefeld, HRB 10733) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-24: Bestellt als Geschäftsführer: Frass, Tim, Krefeld, *23.09.1967, einzelvertretungsberechtigt.