2021-04-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.03.2021 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 15.03.2021 mit der Lothar Winkler GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte , Siegfried Van der Sanden Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 110075) und Wolfgang Kutz GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 110066) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.