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Josef Steffes-Ollig Feuerwerk GmbH & Co. KG

Selbstabschuss, Pyrothechnik, Barockfeuerwerke..., Geburtstagsfeuerwerke, Gewitterfronten
Adresse / Anfahrt
Obereichelsweg 1a
56761 Müllenbach
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-07-06:
(Gegenstand der neu gegründeten Josef Steffes-Ollig Feuerwerk GmbH & Co. KG ist der Handel mit pyrotechnischen Erzeugnissen, die Durchführung von Feuerwerken auf nationaler und internationaler Ebene und die Beteiligung an nationalen und internationalen Wettbewerben auf dem Gebiet der Feuerwerke.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Obereichelsweg 1a, 56761 Müllenbach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: JSO Feuerwerk Verwaltungs-GmbH, Müllenbach (Koblenz HRB 428), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Aufspaltung der Josef Steffes-Ollig GmbH & Co. KG mit Sitz in Müllenbach ( AG Koblenz HRA 2051 )) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.12.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2010 Die Aufspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2011-08-15:
Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.07.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-08-15:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.07.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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