2009-02-02: Nicht mehr Geschäftsführer: Theisen, Egon, Brücktal, *10.11.1952; Theisen, Johanna, Kauffrau, Brücktal. Bestellt als Geschäftsführer: Theisen, Pascal, Brücktal, *18.03.1983; Theisen, Marcel, Brücktal, *16.01.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2012-03-28: Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2012 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmens- gegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Neue Firma: Josef Theisen GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Planung, der Bau und Betrieb von Immobilien, insbesondere die planerische, infrastrukturelle, kaufmännische und technische Betreuung von Immobilien, sowie die Installation und der Bau von Rohrleitungen, die Kabelverlegung, der Handel mit Baustoffen aller Art, die Durchführung von Transportdienstleistungen und von Horizontalbohrungen. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2015-07-02: Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Theisen, Pascal, Brücktal, *18.03.1983; Theisen, Marcel, Brücktal, *16.01.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2017 mit Ergänzung vom 21.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2017 und 21.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2017 und 21.07.2017 mit der Gebrüder Theisen GmbH mit Sitz in Brücktal (Amtsgericht Wittlich, HRB 43026) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.