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JuRec-IT Social & Green Remarketing GmbH

Schule, WERTVORSTELLUNG, WERTARBEIT..., WERTVOLLES, WISSENSWERT, Datenvernichtung, IT-Geräten, Akten, WERTSCHÄTZEND, ENTWERTEN
Adresse / Anfahrt
Alfred-Nobel-Platz 1
76829 Landau in der Pfalz
2x Adresse:

Bruchstraße 47
67098 Bad Dürkheim


Lise-Meitner-Straße 10
76829 Landau in der Pfalz


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11 Ansprechpartner/Personen
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mind. 11 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-10-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2021. Geschäftsanschrift: Alfred-Nobel-Platz 1, 76829 Landau in der Pfalz. Gegenstand: IT-Remarketing und Handel mit IT-Hardware. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Juchum, Matthias, Landau in der Pfalz, *10.02.1989, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 Euro zum Zwecke der Aufnahme nach Ausgliederung des Unternehmens, betrieben unter der Firma JuRec-IT e.K. in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30798) beschlossen. Geändert, nun: Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Matthias Juchum, Landau in der Pfalz, geb. am 10.02.1989 unter der Firma JuRec-IT e.K. mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRA 30798) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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