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Julian Lörzel GmbH & Co. KG

Bauunternehmen, Oberwaldbehrungen, Büro-Öffnungszeiten..., Betriebswerkstatt, Forstwegebau, Ersatzteil-Onlineshop, Flurwegebau, Erdbau, Rechnungsstellung, Bodenstabilisierung, Geländemodellen
Adresse / Anfahrt
Rhönblick 5
97645 Ostheim v.d.Rhön
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-04-02:
(Handwerkliche Dienstleistungen und Baggerarbeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rhönblick 5, 97645 Ostheim-Oberwaldbehrungen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Julian Lörzel Verwaltungs GmbH, Ostheim-Oberwaldbehrungen (Amtsgericht Schweinfurt HRB 7040), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Lörzel, Herbert, Ostheim-Oberwaldbehrungen, *02.03.1951.

2015-07-31:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag, Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft je vom 17.06.2015 das Vermögen von der Firma Julian Lörzel Bau e.K. mit dem Sitz in Ostheim-Oberwaldbehrungen mit allen Aktiva und Passiva, mit Ausnahme der ausdrücklich im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 17.06.2015 (URNr. 397/2015, Notar Dr. Hamberger, Bischofsheim a.d. Rhön) bezeichneten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.