2007-10-01: d. B.). Prokura erloschen: Müller, Eckhard, Wald-Michelbach.
2010-12-10: Firma geändert; nun: Julius Beltz GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Werderstr. 10, 69469 Weinheim. Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Julius Beltz Beteiligungs-GmbH, Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 431006).
2011-07-29: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.07.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Juventa Verlag GmbH", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 431258) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-31: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Beltz Logistik GmbH", Hemsbach (Amtsgericht Mannheim HRB 431899) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.