2015-08-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2015. Geschäftsanschrift: Fürst-Leopold-Platz 1, 46284 Dorsten. Gegenstand: Entwicklung und Programmierung sowie Betrieb von Internetpräsentationen und Datenverarbeitungsdiensten für Unternehmen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Karas, Marcel, Dorsten, *30.04.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-02-06: Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Firma geändert: Neue Firma: Jungherz GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung und Programmierung sowie Betrieb von Internetpräsentationen und Datenverarbeitungsdiensten für Unternehmen, direkter Vertrieb sowie indirekter Vertrieb durch Zuhilfenahme von Handelsvertretern und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
2019-05-09: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Hähnchen, Daniel, Dorsten, *19.05.1976.
2020-07-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2020 mit der AppConfector UG mit Sitz in Dorsten verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.