2012-03-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2012. Geschäftsanschrift: Sudenburger Wuhne 29-30, 39112 Magdeburg. Gegenstand des Unternehmens: Die Reparatur und Veredelung von Autoglas. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Wille, Harald, Magdeburg, *05.01.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-07-08: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.08.2013 und des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage aus dem Vermögen des Inhabers das Unternehmen der Firma Harald Wille e.K. mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRA 3542) mit allen Aktiven und Passiven übernommen. Die Ausgliederung ist am 04.07.2013 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..