2005-12-23: Firma: Juwelier Grützmacher GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Handel mit Uhren und Schmuck sowie die Annahme von Reparaturen an Uhren und Schmuck. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. War Geschäftsführer:; Grützmacher, Ralf-Peter, *14.04.1967, Birkenwerder; Geschäftsführer:; Maksimova, Elina, *22.10.1974, Birkenwerder; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: Grützmacher, Ralf-Peter, *14.04.1967, Birkenwerder; Einzelprokura Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2003 mit letzter Änderung vom 22.09.2003 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.10.2005 ist der Sitz der Gesellschaft von Birkenwerder (Amtsgericht Neuruppin, HRB 6755 NP) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz)..
2011-08-23: Änderung zu Nr. 2:; auf Antrag den Nachnamen berichtigt; Geschäftsführer:; Grützmacher, Elina, *22.10.1974, Birkenwerder; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2014-05-20: Stamm- bzw. Grundkapital: 27.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2014 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung um 2.000 EUR auf 27.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Young Line Juwelier GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 70490 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.