2006-06-01: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der GERWI oHG vom 29.03.2006 einen Teil ihres Vermögens, denTeilbetrieb GERWI, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die GERWI oHG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund,HRA 16140) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.