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Juwelier Sandkühler OHG

Schmuck- und Uhrengeschäft, Grußkarte, Gratis Geschenkverpackung..., Luxusuhren, Rabattaktionen, Ohrschmuck, Meisterqualität, Anfahrtsinformationen Besuchen, Feiner, Meta-Produkten
Adresse / Anfahrt
Königstraße 20
70173 Stuttgart
5x Adresse:

Königstraße 8
90402 Nürnberg


Kirchstraße 6
71634 Ludwigsburg


Kaiserstraße 23/1
74072 Heilbronn


Ritterstraße 2
73728 Esslingen am Neckar


Kaiserstraße 2
74072 Heilbronn


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-03-26:
Geschäftsanschrift: Königstraße 20, 70173 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei persönlich haftendem Gesellschafter Jan-Philipp Sandkühler, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Sandkühler, Jan-Philipp, Heilbronn, *14.05.1980, nun: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Sandkühler, Bernhard, Sulzbach, *01.04.1942, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-06-02:
Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Sandkühler, Jan-Philipp, Langenbrettach, *14.05.1980, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Juwelier Sandkühler Kö22 GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 741162) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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