2007-03-15: Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 18 Abs. 2 (Wettbewerbsverbot), 20 Abs. 2 (Bekanntmachungen) und § 21 (jetzt: zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte) des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Neue Firma: KÖNIG + WERNER GmbH. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Werner, Anton, Rosenheim, *05.03.1939.
2012-05-23: Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2012 hat die Änderung des § 11 (Verfügung über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen. Zugleich wurde § 21 (Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte) ersatzlos aufgehoben. . Geschäftsanschrift: Rechenauerstr. 18, 83024 Rosenheim.
2015-12-23: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2015 hat die Änderung des § 1 Abs.1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: KÖNIG GmbH.
2016-06-22: Geschäftsanschrift: Münchener Str. 1, 83022 Rosenheim.
2017-08-10: Die KW GmbH mit dem Sitz in Rosenheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.