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Kähler Verwaltungs GmbH

Hochbau, Bau, Gewerbebauten..., Schlüsselfertigbau, Einfamilienhäuser, Rohbau, Tischler, Hallenbau
Adresse / Anfahrt
Rechenmeisterweg 14
25761 Büsum
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-10-29:
Geschäftsanschrift: Rechenmeisterweg 14, 25761 Büsum; Der Ankauf von Grundstücken zur Herstellung der Baureife, insbesondere Erschließung und anschließenden Weiterveräußerung. Kapital: 50.000,00 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.; Geschäftsführer: 1. Kähler, Sönke, *26.03.1958, Büsum; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.09.2010..

2018-09-25:
Name der Firma jetzt: Kähler Verwaltungs GmbH; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1.

2018-10-16:
Gegenstand jetzt: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei derartigen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kähler Bau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Büsum. Vertretungsregelung jetzt: Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt ergänzt worden: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.09.2018 ist Gegenstand des Unternehmens geändert und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst worden.