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Kößler GmbH Waschpark und Tankstellenbetriebe

Tankhof, Waschparks
Adresse / Anfahrt
Wössinger Weg 25
75015 Bretten
1x Adresse:

Melanchthonstraße 114
75015 Bretten


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2013. Geschäftsanschrift: Wössinger Weg 25, 75015 Bretten. Gegenstand: Betrieb von Autowaschanlagen und Tankstellen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Kössler-Sakande, Sibylle Erika, Bretten, *19.06.1961, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des ausgegliederten Teils des Vermögens des "Fritz Kößler e. K.", Bretten (Amtsgericht Mannheim HRA 240122) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR.

2014-08-28:
Die Einzelkauffrau Sibylle Kössler-Sakande, Bretten hat als Inhaber der Firma "Fritz Kößler e. K.", Bretten (Amtsgericht Mannheim HRA 240122) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.07.2014 mit Ergänzung vom 15.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom 15.08.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.