2022-02-15: Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2020 mit Ergänzung vom 25.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 28.10.2020 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.09.2020 mit dem Coblenzer Turngesellschaft 1880 e.V. mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz VR 839) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.