2020-09-29: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Gemeinschaftliche Berufsausübung der Gesellschafter als Architekt und Innenarchitekt in einer Partnerschaftsgesellschaft. Die Partnerschaftsgesellschaft ist insofern zu allen Berufsaufgaben der (Hochbau-)Architekten gem. Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 BauKaG sowie der Innenarchitekten gem. Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Abs. 6 BauKaG berechtigt. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Körner, Monika, Innenarchitektin, München, *25.07.1983; Dr. Körner, Michael, Architekt, München, *16.07.1965, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-10-06: Name von Amts wegen berichtigt: Körner Architekturbüro, Architekt & Innenarchitekt PartG mbB.