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Körperwerk Kirchheim GmbH

Massage, Fitnessstudio/Fitnesscenter, Beweglichkeits..., Gesundheitsprogramme, Reha, Gallerie, Stoffwechselprogramm-Koerperwerk, Fachvorträge und Diäten, BEIDES
Adresse / Anfahrt
Teckstraße 6
73230 Kirchheim unter Teck
8x Adresse:

Ravensburger Straße 56
88250 Weingarten


Bünteweg 9
30989 Gehrden


Herzog-Carl-Straße 1
73760 Ostfildern


Gutastraße 3-5
88046 Friedrichshafen


Carl-Benz-Straße 48
73235 Weilheim an der Teck


Kirchplatz 5a
87665 Mauerstetten


Marie-Curie-Straße 3
73770 Denkendorf


Auf der Burg 2
30982 Pattensen


Kontakt
114 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 114 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2015. Geschäftsanschrift: Teckstrasse 6, 73230 Kirchheim unter Teck. Gegenstand: der Betrieb eines Trainingstudios mit Physiotherapiepraxis einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Neben- und Hilfsgeschäfte. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kinkelin, Marcus, Dettingen unter Teck, *02.03.1972; Söll, Andreas, Kirchheim unter Teck, *05.04.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Körperwerk Kirchheim OHG", Kirchheim unter Teck gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-10-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 beschlossen.

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