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Kösters Fahrdienst GmbH & Co. KG

Taxi
Adresse / Anfahrt
Am Mußriedegraben 5
31582 Nienburg (Weser)
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-15:
(Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Fahrdienstes verschiedener Transport- und Beförderungsmöglichkeiten, der Verleih von Transport- und Beförderungsmöglichkeiten sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen oder Beteiligungen an Unternehmen, die in demselben Geschäftszweig tätig sind, zu erwerben. Sie ist weiterhin berechtigt, sämtliche Lohn- und Dienstleistungen zu erbringen, die bei der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes anfallen oder erforderlich sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Mußriedegraben 5, 31582 Nienburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kösters Beteiligungsgesellschaft mbH, Nienburg (Amtsgericht Walsrode 8 AR 616/16), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-09:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2016 und der Beschlussfassung der Inhaberin des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2016 das Vermögen der Gerda Köster Fahrdienst e.K. mit Sitz in Nienburg (Amtsgericht Walsrode, HRA 203193) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.