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Küstenfischer Nord eG Heiligenhafen

Fischerei, Anlandungen, Fischverwertung..., Genossenshcfat, Skagerrak und Kattegat, Fänge
Adresse / Anfahrt
Am Hafen
23774 Heiligenhafen
1x Adresse:

Postfach 1164
23771 Heiligenhafen


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-11:
Vorstand: Vorstandsmitglied:; 6. Elsner, Ulrich, *25.03.1963, Kiel Prokura: 1. Olbers, Marion, *31.01.1958, Heiligenhafen; Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied..

2008-01-18:
Nicht mehr Vorstandsmitglied:; 1. Flindt, Gretel; Nicht mehr Vorstandsmitglied:; 2. Reischuck, Brigitte; Nicht mehr Vorstandsmitglied (stellvertretender Vorsitzender):; 4. Wacker, Bernd.

2008-09-05:
Vertretungregelung: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Außerdem kann ein weiteres Vorstandsmitglied gewählt werden. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. Vorstand: Änderung zu Nr. 3:; Vorstandsmitglied:; Preuß, Michael, *02.08.1963, Heiligenhafen, Fischwirtschaftsmeister, Stellvertreter Rechtsform: Die Satzung ist am 11.08.2008 geändert in den §§ 18 (Zusammensetzung des Vorstands) und § 48 (Bekanntmachung)..

2008-09-05:
Gegenstand der Firma: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, sowie den Fischfang zu rationalisieren und die Verkaufsbedingungen für die Erzeugung ihrer Mitglieder zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Maßnahmen getroffen, die geeignet sind, die Steuerung der Produktion und ihrer quantitative und qualitative Anpassung an die Nachfrage zu begünstigen, vor allem über die Durchführung von Fangplänen und Qualitätsregeln; die Konzentration des Angebotes zu fördern; die Preise zu stabilisieren; Fangmethoden zu fördern, die einen nachhaltigen Fischfang begünstigen. Daneben gehören zu den Aufgaben der Genossenschaft der An- und Verkauf von Fischen-, Krebse und Weichtieren, insbesondere die Verwertung der übrigen Fangware der Mitglieder, die Beschaffung und Vermittlung von Fischereibedarfsartikeln aller Art sowie von Brennstoffen auf gemeinsame Rechnung und Gefahr. Die Genossenschaft ist berechtigt, mit Wirkung für sich und ihre Mitglieder einer Organisation oder Gesellschaft beizutreten oder eine Beteiligung zu erwerben, die die Aufgabe der Anpassung der Erzeugung und des Absatzes der Mitglieder an die Erfordernisse des Marktes durch allgemeine Erzeugung-, Qualität- und Verkaufsregeln ganz oder teilweise mit unmittelbarer Wirkung gegen die Mitglieder satzungsgemäß zu übertragen sind oder durch den Vorstand und Aufsichtsrat übertragen werden können. Vertretungregelung: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. Rechtsform: Die Satzung ist am 22.04.2008 geändert in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 9 (Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnisse), 21 (Aufgaben und Pflichten), 25 (Beschlussfassung), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 42 (Jahresabschluss) und 47 (Gesetzlicher Prüfungsverband)..

2009-08-12:
Name der Firma: Küstenfischer Nord eG Heiligenhafen. Rechtsform: Die Satzung ist am 30.06.2009 geändert in § 1 Abs. 1 (Firma und Sitz)..

2010-10-01:
Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Olbers, Marion.

2011-05-20:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Preuß, Michael. Vorstandsmitglied : 7. Schock, Robert, *19.04.1960, Kappeln.

2016-07-26:
Gegenstand der Firma: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, sowie den Fischfang zu rationalisieren und die Verkaufsbedingungen für die Erzeugung ihrer Mitglieder zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Maßnahmen getroffen, die geeignet sind, die Steuerung der Produktion und ihrer quantitative und qualitative Anpassung an die Nachfrage zu begünstigen, vor allem über die Durchführung von Fangplänen und Qualitätsregeln; die Konzentration des Angebotes zu fördern; die Preise zu stabilisieren; Fangmethoden zu fördern, die einen nachhaltigen Fischfang begünstigen. Daneben gehören zu den Aufgaben der Genossenschaft der An- und Verkauf von Fischen-, Krebse und Weichtieren, insbesondere die Verwertung der übrigen Fangware der Mitglieder, die Beschaffung und Vermittlung von Fischereibedarfsartikeln aller Art sowie von Brennstoffen auf gemeinsame Rechnung und Gefahr. Die Genossenschaft ist berechtigt, mit Wirkung für sich und ihre Mitglieder einer Organisation oder Gesellschaft beizutreten oder eine Beteiligung zu erwerben, die die Aufgabe der Anpassung der Erzeugung und des Absatzes der Mitglieder an die Erfordernisse des Marktes durch allgemeine Erzeugung-, Qualität- und Verkaufsregeln ganz oder teilweise mit unmittelbarer Wirkung gegen die Mitglieder satzungsgemäß zu übertragen sind oder durch den Vorstand und Aufsichtsrat übertragen werden können. Die Genossenschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Hierzu zählen auch die Beteiligungen an gleichartigen oder touristisch orientierten Gesellschaften oder Unternehmungen. Vertretungregelung: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Außerdem kann ein weiteres Vorstandsmitglied gewählt werden. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen, bei allen Rechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt zugleich als Vertreter Dritter zu handeln, Befreiung von dem Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 2. Alt. BGB. Rechtsform: Die Satzung ist am 26.04.2016 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 7 (Ausscheiden durch Tod), § 10 (Auseinandersetzung), § 15 (Vertretung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 36 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 38 (Andere Rücklagen), § 44 (Verwendung des Jahresüberschusses) und § 48 (Bekanntmachungen).

2019-05-02:
Vorstand: Nicht mehr Vorstandsmitglied (Vorsitzender): 5. Gnewuch, Bernd