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Küchen Behrendt GmbH

Merkliste, Ihrem Küchenstudio, Einbauküchen..., PDF-erstellen, Küchenplanung, Traumküche
Adresse / Anfahrt
Poststraße 64
44809 Bochum
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-10-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2019. Geschäftsanschrift: Poststr. 64, 44809 Bochum. Gegenstand: Einzelhandel mit Einbauküchen und Küchengeräten nebst Zubehör sowie der Betrieb eines Küchenstudios.Die Gesellschaft ist berechtigt Geschäfte zu tätigen, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Behrendt, Jörg, Bochum, *06.03.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Küchen Behrendt Inh. Jörg Behrendt e.K. mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 7271 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.07.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.07.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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