2015-08-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2015. Geschäftsanschrift: Hamwiede 56, 29664 Walsrode. Gegenstand: Die Durchführung von Elektroinstallationen im Tiefbau und Freilandbereich, der Bau von Hoch- und Niederspannungsleitungen und Schaltstationen sowie die Durchführung von Elektromontagearbeiten aller Art einschließlich Nebenarbeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hiller, Bernd, Walsrode, *21.01.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hiller, Marc, Walsrode, *21.03.1983; Hiller-Peters, Christine, Walsrode, *14.09.1981. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hiller, Elisabeth, Walsrode, *24.12.1956. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der K + M Elektro Bernd Hiller GmbH & Co. KG, Walsrode nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2015 / 24.07.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-08-31: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2015 mit der K + M Elektro Bernd Hiller Verwaltungs GmbH mit Sitz in Walsrode verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.