Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

KD Getränke GmbH

Unbeschwerter Einkauf, K.D, getraenke...
Adresse / Anfahrt
Bonner Straße 48
53773 Hennef (Sieg)
1x Adresse:

Bonner Straße 4
53773 Hennef (Sieg)


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2013-09-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2013. Geschäftsanschrift: Bonner Straße 48, 53773 Hennef. Der Groß- und Einzelhandel mit Getränken. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ditscheid, Dirk, Buchholz, *31.12.1974; Lohr, Christiane, Buchholz, *10.08.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Katharina Ditscheid, Buchholz, *16.05.1949, unter der Firma K.D. Getränke e.K. mit Niederlassung in Hennef (Amtsgericht Siegburg, HRA 5493) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens aus ihrem Vermögen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 02.07.2013.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers K.D. Getränke e.K. mit Niederlassung in Hennef (Amtsgericht Siegburg, HRA 5493) am 10.09.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.