2009-10-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.10.2009. Geschäftsanschrift: Landwehrstraße 70 a, 80336 München. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vermarktung von Getränken und Lebensmitteln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grosse, Christian, Seeheim, *12.08.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-02-09: Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und Vermarktung von Getränken und Lebensmitteln, ferner; Logistik und Logistik-Dienstleistungen im Getränkebereich.
2014-10-07: Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der k1x GmbH mit dem Sitz in München und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR.
2014-11-05: Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: K1X GmbH. Die k1x GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 166940) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-05: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2017 mit der KX AG mit dem Sitz in München verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-07: Die Verschmelzung wurde am 05.09.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .