2022-02-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.01.2022. Geschäftsanschrift: Vondelstraße 35, 50677 Köln. Gegenstand: ist die Erbringung von Architektenleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 und 5 Baukammerngesetz NRW , also die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken. Dies umfasst die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung, ferner Sachverständigen-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, sowie Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen und bei der Nutzung von Bauwerken und die Wahrnehmung der sicherheits- und gesundheitstechnischen Belange. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Karl, Kevin, Köln, *02.06.1983; Oberthür, Dominik, Köln, *06.09.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der K2O Architekten Karl & Oberthür PartG mbH, Köln (AG Essen PR 3962) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.01.2022. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-07: Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2022 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.