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KAISYS.IT RT GmbH

IT-projekte, Third-Level, IT-SYSTEMHÄUSER..., WVDI, Nfon, Intune
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Rübteile 12
72574 Bad Urach
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mind. 11 Mitarbeiter
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HR-Bekanntmachungen:

2022-02-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2022. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 1/1, 72793 Pfullingen. Gegenstand: Vertrieb von Hardware, Software und Bürobedarf. Die Planung, Realisierung, Wartung, Installation und Betreuung von IT Systemen und EDV-Netzwerken. Die Organisation und Überwachung von Betriebsabläufen. Die Entwicklung, Vertrieb und Wartung von Videoüberwachungs- und Video-Kommunikations-Systemen, sowie die Schulung und Beratung von Unternehmen in den vorgenannten Bereichen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Müller, Kai Klaus, Römerstein, *09.10.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Cakar, Ahmet, Reutlingen, *20.07.1979, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sailer, Bianca Regina, Münsingen, *27.08.1986. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetrieb "IT-Dienstleistungen" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KAISYS.IT GmbH", Pfullingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 361323) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 16.02.2022 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. . Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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