2017-11-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2017. Geschäftsanschrift: Auenstr. 10, 01917 Kamenz. Gegenstand des Unternehmens: Betreiben eines Gesundheitsstudios mit dem Trainingsschwerpunkt gesundheitsorientiertes Muskeltraining und therapeutischem Training der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention sowie Durchführung betrieblicher Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement für Dritte; Beratung von Fitness- und Gesundheitsstudios ; Verkauf von Nahungsergänzung, Wellnessprodukten und Wellnessangeboten wie Massage, Kosmetik, Fußpflege; Durchführung von Gesundheitsseminaren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Panitz, Dörte, Bernsdorf, *11.10.1973; Schmidt, André, Bernsdorf, *25.10.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-26: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR zur Ausgliederung und die Änderung der §§ 1 sowie 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: KAMENZ SPORTS GMBH. Änderung der Geschäftsanschrift: Siedlungsweg 41, 01917 Kamenz. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 20.08.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Einzelkaufmanns vom selben Tag das Vermögen als Ganzes des INJOY Kamenz André Schmidt e.K. mit dem Sitz in Kamenz (Amtsgericht Dresden, HRA 10196) übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.